Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Wer ein Hörgerät benötigt, steht häufig vor zwei Fragen: Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und mit welchen Eigenkosten ist realistisch zu rechnen. 2026 bleibt die Versorgung an die bekannten Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden, mit Festbeträgen, definierten Qualitätsstandards und einem strukturierten Verfahren über HNO-Praxis und Hörakustikbetrieb.

Dieser Artikel ist für Informationszwecke bestimmt und stellt keine medizinische Beratung dar. Für persönliche Empfehlungen und Behandlung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte medizinische Fachperson.

Was ist die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme?

Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten findet sich in Paragraf 33 SGB V. Hörgeräte sind Hilfsmittel zur Sicherstellung der Teilhabe am Alltagsleben. Die Versorgung erfolgt anhand des Hilfsmittelverzeichnisses und im Rahmen von Verträgen zwischen Krankenkassen und Hörakustikbetrieben. Üblich ist eine erneute Versorgung nach sechs Jahren, bei medizinischer Notwendigkeit auch früher. Minderjährige sind bei Hilfsmitteln regelmäßig von der Zuzahlung befreit. Erwachsene leisten eine gesetzliche Zuzahlung von in der Regel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Gerät.

Wie hoch sind die Zuschüsse ab 2026?

Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026 orientiert sich an bundesweit festgelegten Festbeträgen und an den Versorgungsverträgen der Kassen. Innerhalb dieser Festbetragsversorgung erhalten Versicherte in der Regel ein volldigitales, alltagstaugliches Gerät inklusive Anpassung, Service und Otoplastik ohne zusätzliche Mehrkosten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Wünscht man Komfortfunktionen über die medizinische Notwendigkeit hinaus, können Mehrkosten entstehen, die als Eigenanteil zu tragen sind. Für eine grobe Einordnung: Der Festbetrag deckt üblicherweise eine Standardversorgung ab, während Komfort- oder Premiumausstattungen marktbedingt deutlich teurer sein können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?

Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse sind eine gesicherte medizinische Indikation durch die HNO-Ärztin oder den HNO-Arzt, ein aktuelles Audiogramm und ein Rezept. Je nach Hörverlust kann eine beidseitige Versorgung medizinisch angezeigt sein. Zudem verlangen die Verträge in der Regel eine mehrwöchige Erprobung, bei der mehrere Geräte getestet werden. Die Entscheidung für ein zum Festbetrag verfügbares Modell muss immer möglich sein. Abschluss der Versorgung bildet eine Dokumentation der Hörerfolge und die Abnahme der Geräte.

Wie läuft die Beantragung ab?

Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse ist standardisiert: Erstens Diagnose und Verordnung in der HNO-Praxis. Zweitens Auswahl eines Vertragspartners der eigenen Krankenkasse im Hörakustikhandwerk. Drittens unverbindliche Tests verschiedener Modelle mit Anpassungen im Alltag. Häufig übernimmt der Akustikbetrieb die elektronische Kostenübermittlung an die Kasse, ein separater Antrag durch Versicherte ist dann nicht erforderlich. Nach Genehmigung erfolgt die endgültige Anpassung, Abgabe sowie Einweisung in Pflege, Batteriewechsel oder das Laden von Akkus. Reparatur- und Servicepakete sind Teil der Festbetragsversorgung, Details regeln die Verträge.

Im Alltag entscheidend ist der finanzielle Rahmen. Nachfolgend finden Sie eine realistische, vertragsabhängige Einordnung und Beispiele großer Kassen. Die Angaben sind grobe Orientierungen, weil Festbeträge und Vertragspreise je nach Kasse und Bundesland variieren können.


Product/Service Provider Cost Estimation
Hörgeräte Festbetragsversorgung je Ohr AOK Festbetrag typischerweise etwa 700–900 € je Ohr; gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10 €; Mehrkosten bei Komfortfunktionen möglich
Hörgeräte Festbetragsversorgung je Ohr Techniker Krankenkasse Festbetrag häufig im Bereich 700–900 € je Ohr; gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10 €; eigenanteilige Mehrkosten für optionale Extras
Hörgeräte Festbetragsversorgung je Ohr Barmer Festbetragsniveau in ähnlicher Größenordnung; Zuzahlung 10 € je Gerät; Mehrkosten abhängig von Modell und Ausstattung
Hörgeräte Festbetragsversorgung je Ohr DAK Gesundheit Vergleichbare Festbetragsversorgung; Zuzahlung 10 € je Gerät; Komfort oder Premium mit marktüblichen Mehrkosten

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine eigenständige Recherche wird empfohlen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.


Tipps zur Auswahl und zum Eigenanteil

Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil beginnen bei der Bedarfsklärung: Lassen Sie sich genau erläutern, welche Features medizinisch notwendig sind und welche Komfort darstellen. Bitten Sie den Akustikbetrieb ausdrücklich um eine Versorgung zum Festbetrag als Vergleichsbasis. Prüfen Sie Serviceumfang, Reparaturleistungen, Batteriekosten oder Akkutausch, Garantiezeiten sowie Leihgeräte im Reparaturfall. Achten Sie auf Alltagstauglichkeit wie Störgeräuschmanagement, Rückkopplungsschutz, Hörprogramme und optional Verbindung mit Telefon oder Fernseher. Für den Eigenanteil gilt: Je mehr Komfortfunktionen, desto wahrscheinlicher sind Mehrkosten, die Sie selbst tragen. Dokumentieren Sie Angebote und entscheiden Sie erst nach ausgiebiger Erprobung.

Fazit

2026 bleibt die Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung formal klar geregelt: Gesetzliche Grundlage, Festbeträge und ein etabliertes Antragsverfahren sorgen für Orientierung. Wer die Voraussetzungen kennt, die Zuschusssystematik realistisch einordnet und Angebote sorgfältig vergleicht, findet eine geeignete Versorgung. Ein transparentes Gespräch über medizinische Notwendigkeit, Service und mögliche Mehrkosten hilft, den Eigenanteil planbar zu halten.