Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Viele Menschen mit Hörminderung stehen vor denselben Fragen: Welche Schritte sind nötig, bis ein Gerät bewilligt ist, welche Leistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten, und an welchen Stellen können Mehrkosten entstehen? Für 2026 bleibt dabei entscheidend, dass Hörsysteme in der GKV als Hilfsmittel gelten und die Versorgung über definierte Regeln, Nachweise und Festbeträge strukturiert ist.

Kostenübernahme 2026: Was zahlen Krankenkassen grundsätzlich?

Unter dem Thema Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen geht es im Kern darum, dass die GKV eine zweckmäßige, ausreichende Versorgung sicherstellen soll. Das bedeutet: Es gibt in der Regel eine Kostenbeteiligung bis zu festgelegten Beträgen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Versorgung nach den Vorgaben erfolgt. Entscheidend ist außerdem, dass die Versorgung meist über Hörakustikbetriebe läuft, die mit Krankenkassen abrechnen können, und dass die Dokumentation (Hörtest, Anpassung, Nachweise) vollständig ist.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?

Die rechtliche Basis in der GKV wird im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt, insbesondere im Zusammenhang mit Hilfsmitteln. Hörsysteme fallen typischerweise unter den Hilfsmittelanspruch, wenn sie erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Praktisch wichtig sind dabei Vorgaben wie das Hilfsmittelverzeichnis, vertragliche Regelungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie Festbeträge, die als Orientierungsrahmen für die Erstattung dienen. Details können sich je nach Krankenkasse und Vertrag unterscheiden.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Im Überblick umfassen Kassenleistungen häufig die grundlegende Hörgeräteversorgung inklusive Anpassung, Einweisung und notwendiger Nachkontrollen im vertraglich vorgesehenen Rahmen. Üblich ist außerdem, dass bestimmte Komponenten (zum Beispiel Ohrpassstücke, Schläuche, Hörer oder Standardzubehör) nach medizinischer Notwendigkeit Bestandteil der Versorgung sein können. Welche Serviceleistungen ein Hörakustiker anbietet (z. B. zusätzliche Komfort-Services, erweiterte Garantien, häufigere Wartungsintervalle), kann über das hinausgehen, was die Kasse im Standardfall abdeckt. Genau hier lohnt es sich, Leistungs- und Kostenpositionen im Kostenvoranschlag getrennt zu betrachten.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?

Bei der GKV sind Zuzahlungen grundsätzlich möglich; häufig wird im Zusammenhang mit Hilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung fällig, sofern keine Befreiung vorliegt. Davon zu unterscheiden sind Eigenanteile (Mehrkosten), wenn sich Versicherte für Ausstattungen oder Leistungsumfänge entscheiden, die über die ausreichende Versorgung hinausgehen. Solche Mehrkosten können beispielsweise durch zusätzliche Komfortfunktionen, besondere Bauformen, erweiterte Konnektivität oder zusätzliche Servicepakete entstehen. Wichtig ist, dass Mehrkosten transparent ausgewiesen werden: Was ist Kassenleistung, was ist Aufpreis, und welche Alternative ohne Mehrkosten wurde angeboten?

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Für eine realistische preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern ist relevant, dass Endpreise stark von Geräteklasse, Leistungsumfang, Anzahl der Geräte (einseitig/beidseitig) und den vereinbarten Serviceleistungen abhängen; häufig wird deshalb eher über typischen Eigenanteil als über „den“ Preis gesprochen.


Product/Service Provider Cost Estimation
Hörversorgung in Filialnetz (GKV-Abrechnung) Amplifon Eigenanteil je nach Modell/Mehrleistung häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr
Hörversorgung in Filialnetz (GKV-Abrechnung) GEERS Eigenanteil je nach Modell/Mehrleistung häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr
Hörversorgung mit Fokus auf Servicepaketen KIND Hörgeräte Eigenanteil je nach Modell/Mehrleistung häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr
Hörversorgung im Optik- und Akustik-Filialnetz Fielmann Eigenanteil je nach Modell/Mehrleistung häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr
Vermittlung/Organisation von Anpass-Terminen (Partnerbetriebe) audibene Eigenanteil je nach Partnerbetrieb und Modell häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr
Hörakustik-Filialnetz (regional unterschiedlich) Neuroth Eigenanteil je nach Modell/Mehrleistung häufig ca. 0–3.000€+ pro Ohr

Preise, Raten oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine unabhängige Recherche empfohlen.

Die Spanne ist bewusst breit: In der Praxis finden sich häufig Versorgungen ohne oder mit geringem Eigenanteil (wenn ein geeignetes Kassenmodell gewählt wird), aber auch deutlich höhere Mehrkosten, wenn zusätzliche Funktionen gewünscht sind. Sinnvoll ist, sich im Gespräch zwei Varianten schriftlich ausweisen zu lassen: eine Versorgung ohne Mehrkosten (innerhalb der Kassenleistung) und eine oder mehrere Alternativen mit Aufpreis. So lassen sich Nutzenargumente (Hörkomfort, Störlärm-Management, Konnektivität) direkt den zusätzlichen Kosten gegenüberstellen.

Welche Unterlagen und Schritte sind für die Bewilligung wichtig?

Typischer Ablauf ist: Zuerst wird die Hörminderung durch eine HNO-ärztliche Diagnose und einen Hörtest festgestellt; anschließend erfolgt die Auswahl und Anpassung über einen Hörakustiker, inklusive Erprobung und Feinanpassung. Danach wird in der Regel ein Kostenvoranschlag erstellt, aus dem Kassenanteil, Zuzahlung und mögliche Mehrkosten hervorgehen. Je nach Krankenkasse und Einzelfall kann eine vorherige Genehmigung erforderlich sein oder die Abrechnung erfolgt direkt über den Leistungserbringer. Für Rückfragen oder Nachweise sind saubere Mess- und Anpassprotokolle hilfreich, insbesondere wenn besondere Versorgungsanforderungen bestehen.

Unterm Strich ist die Kostenübernahme in der GKV 2026 vor allem dann gut planbar, wenn Kassenleistung, Zuzahlung und echte Mehrkosten sauber getrennt ausgewiesen werden und eine vergleichbare Alternative ohne Aufpreis dokumentiert ist. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an eine qualifizierte medizinische Fachkraft für individuelle Beratung und Behandlung.